Nach§ 59a SchUG sind an den Berufsschulen Schüler*innenvertretungen (Klassensprecher*in, Tagesprecher*innen, Schulsprecher*innen) zu wählen. Es ist deren Aufgabe, die Interessen der SchülerInnen gegenüber den Lehrern, der Direktion und der Schulbehörde zu vertreten.
Details darüber, welche Entscheidungs- und Beratungskompetenzen der SGA hat, finden Sie unter >> § 59a SchUG
Nach § 64 SchUG ist an den Berufsschulen ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden. Er ist das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von SchülerInnen und LehrerInnen (Erziehungeberechtigte müssen an den Berufsschulen dem SGA nicht mehr angehören).
Details darüber, welche Entscheidungs- und Beratungskompetenzen der SGA hat, finden Sie unter >> § 64 SchUG