Nah- und Distributionslogistiker/in – Lehrzeit: 3 Jahre
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie wissen, welche Ausbildungsvorschriften für Ihre Berufsausbildung gelten. Wir empfehlen daher, dass Sie sich unter den hier für Sie zusammengestellten Links über Ihr Berufsbild informieren.
Ausbildungsvorschrift:
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat für jeden einzelnen Lehrberuf Ausbildungsvorschriften erlassen. Diese beinhalten die Mindeststandards und sind für ausbildende Unternehmen verbindlich. Das heißt, dass Sie während Ihrer Ausbildung mindestens die in der Ausbildungsvorschrift angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt bekommen sollten. Es heißt aber nicht, dass Sie darüberhinausgehende Kenntnisse und Fertigkeiten nicht erlangen dürfen.
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Nah- und Distributionslogistiker/in erlassen werden, finden Sie hier:
>> AUSBILDUNGSVORSCHRIFT NAH- UND DISTRIBUTIONSLOGISTIKER/IN
Weitere genaue Beschreibungen des Berufsbildes und der Tätigkeiten finden Sie u.a.
- im Berufslexikon des AMS.
Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
>> BERUFSBILD NAH- UND DISTRIBUTIONSLOGISTIKER/IN/ AMS
- in der Berufs- und Brancheninfo der WKO ( Wirtschaftskammer Österreich).
Die WKO bietet Informationen zu allen relevanten Bildungswegen und Berufsmöglichkeiten. Für Unternehmer und Ausbilder stehen auf WKO.at Berufs- und Brancheninfos, Formulare für Lehrberufe sowie Infos zur Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen zur Verfügung.
>> BERUFSBILD NAH- UND DISTRIBUTIONSLOGISTIKER/IN/ WKO