Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Wareneinkauf und Verwaltung von Warenbeständen
- Überwachung von Produktionsprozessen
- Verkaufsverhandlungen mit Kunden und Reklamationsbearbeitung
- Planung von Personal- und Marketingmaßnahmen
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie wissen, welche Ausbildungsvorschriften für Ihre Berufsausbildung gelten. Wir empfehlen daher, dass Sie sich unter den hier für Sie zusammengestellten Links über Ihr Berufsbild informieren.
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat für jeden einzelnen Lehrberuf Ausbildungsvorschriften erlassen. Diese beinhalten die Mindeststandards und sind für ausbildende Unternehmen verbindlich. Das heißt, dass Sie während Ihrer Ausbildung mindestens die in der Ausbildungsvorschrift angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt bekommen sollten. Es heißt aber nicht, dass Sie darüberhinausgehende Kenntnisse und Fertigkeiten nicht erlangen dürfen.
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für die Lehrberufe Industriekaufmann/-frau und Einkäufer/in erlassen werden, finden Sie hier
Der Inhalt des Unterrichtes richtet sich nach den durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) verordneten Lehrplänen.
Lehrlinge, deren erstes Schuljahr ab 2017/18 begonnen hat, werden nach den neuen, kompetenzorientierten Lehrplänen unterrichtet. Sie basieren darauf, dass Sie möglichst eigenverantwortlich und selbstständig fächerübergreifende Aufgabenstellungen abarbeiten. Selbstverständlich werden Sie dabei von uns bestmöglich unterstützt.