Ab 23.3: Schulfreierklärung für ausgewählte Lehrberufe im Bereich „kritische Infrastruktur“
In Abstimmung mit der Wirtschaftskammer ist es zum Zwecke der
Sicherstellung der Grundversorgung notwendig, dass für Lehrlinge der unten genannten
Lehrberufe die Tage
vom Montag, 23. März 2020 bis inklusive Freitag, 3. April 2020
aus
zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen für schulfrei erklärt werden.