Vom 16. März bis 22. März schulfrei für die Berufsgruppen
Banken, Spedition, Speditionslogistik, Betriebslogistik, Nah- und Distributionslogistik
Es ist zum Zwecke der Sicherstellung der Grundversorgung erforderlich, dass für Lehrlinge einiger Lehrberufe die Tage vom 16.3. bis zum 22.3.2020 aus zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen für schulfrei erklärt werden.
An der BS IFT betrifft das konkret die Lehrberufe
Bankkaufleute, Speditionskaufleute, SpeditionslogistikerInnen, Betriebslogistikkaufleute, Nah- und DistributionslogistikerInnen.
Details entnehmen Sie bitte der unten angefügten entsprechenden Verordnung und dem ergänzenden Brief des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.